1. Geltungsbereich
    1. Die Hausordnung regelt die Ordnung und Sicherheit im Schulgebäude sowie im Schulgrundstück der Grundschule Thum.
    2. Sie trifft für alle Personen zu, die sich im Gebäude und auf dem Grundstück der Grundschule Thum aufhalten.
  2. Hausrecht
    Das Hausrecht übt der Schulleiter, in seiner Abwesenheit ein(e) beauftragte(r) Lehrer/in, oder der Hausmeister aus.
  3. Grundsätze
    1. Die Grundlage für einen reibungslosen Schulbetrieb umfasst die Vermeidung von Ärgernissen (tätliche und verbale Äußerungen und Handlungen) sorgfältiger Umgang mit Schul- sowie Privateigentum, Einhaltung der Regeln zur Ordnung und Sauberkeit in der Einrichtung, auch im persönlichen Bereich, sowie gegenseitige Rücksichtnahme.
    2. Das Rauchen und der Verzehr von alkoholischen Getränken sind im kompletten Schulgelände verboten. (Ausnahmen regelt die Schulleitung)
    3. Das Mitbringen von Gegenständen (z.B. Waffen, Messer, Drogen), die die Gesundheit gefährden, ist verboten.
    4. Werbung, Sammlungen und Verkauf von Waren dürfen nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch die Schulleitung erfolgen. Dies ist vorher schriftlich anzumelden.
    5. Aus hygienischen Gründen und für die Erhaltung der Sauberkeit tragen die Schüler unserer Schule Hausschuhe.
    6. Für private Wertsachen und Dinge, die nicht für den Unterricht benötigt werden, übernimmt die Schule keine Haftung. Notfallhandys verbleiben im ausgeschalteten Zustand im Ranzen.
    7. Die Beschädigung von Schul- und Privateigentum wird nicht geduldet.
      Bei mutwilliger Zerstörung von Eigentum werden die Eltern des betreffenden Schülers zum Schadenersatz verpflichtet.
  4. Sicherheit
    1. Alle Sicherheitsbestimmungen und die Brandschutzordnung sind einzuhalten. Der Eingriff in elektrische und gastechnische Anlagen, sind untersagt.
    2. Die Haustür bleibt während des Unterrichtsbetriebes am Vormittag bis 13.10 Uhr geschlossen. Eltern und Abholberechtigte empfangen ihre Kinder vor der Zwischentür. Einlass erfolgt ausschließlich über das Klingeln Sekretariat sowie durch Angestellte der Grundschule.
    3. Die letzten Nutzer der Schulräume löschen das Licht, schließen die Fenster und verschließen die Türen. Der diensthabende Hausmeister macht den Kontrollgang und schließt das Schulgebäude ab.
    4. Jeglicher Schmuck (Ringe, Ohrringe, Ketten usw.) und Uhren sind beim Sport-/Werk- und Schulgartenunterricht abzulegen.
  5. Einlass
    1. Der Einlass der Schüler zur ersten Unterrichtsstunde erfolgt 07.25 Uhr. Die Schüler warten im Vorraum, bis die aufsichtführende Lehrkraft sie einlässt.
      Die Begleitung durch die Eltern erfolgt nur im Ausnahmefall.
    2. Für die weiteren Unterrichtsstunden ist der Einlass nur über das Klingeln Sekretariat möglich.
    3. Kinder, die den Frühhort besuchen, benutzen die Hortklingel, hängen ihre Garderobe am zugewiesenen Garderobenplatz auf, stellen den Ranzen ordentlich vor der Schulzimmertür ab und melden sich sofort bei dem/der Horterzieher/in.
  6. Unterricht und Pausen
    1. Laut Beschluss der Schulkonferenz gelten folgende Zeiten:
      1. Stunde 07:45 – 08:30 Uhr
      2. Stunde 08:40 – 09:25 Uhr
      3. Stunde 09:45 – 10:30 Uhr
      4. Stunde 10:40 – 11:25 Uhr
      5. Stunde 11:30 – 12:15 Uhr
      6. Stunde 12:25 – 13:10 Uhr
    2. Verhalten während der Pausen:
      • Fenster dürfen während der Pause nur in Kippstellung vom Lehrer geöffnet werden.
      • In den Pausen achten alle auf Ruhe und Ordnung.
      • Während der kleinen Pausen halten sich die Schüler in den Unterrichtsräumen auf, bei Zimmerwechsel werden die Schüler nach der Pause vom Fachlehrer abgeholt.
      • Sollte es das Wetter nicht zulassen, werden die großen Pausen nicht auf dem Hof sondern in den dafür vorgesehenen Pausenräumen verbracht.
    3. Die Schüler beteiligen sich so am Unterricht, dass dieser nicht gestört wird und alle erfolgreich lernen können.
    4. Spielzeuge und Gegenstände, die den Unterrichtsablauf stören, verbleiben zu Hause.
  7. Ordnung und Sauberkeit
    1. Jede Klasse verlässt ihren Unterrichtsraum sauber und ordentlich.
    2. Bei der Benutzung der Toiletten sind die hygienischen Verhaltensweisen einzuhalten. Die Toiletten sind sauber und ordentlich zu verlassen. Die Türen sind zu schließen.
  8. Frühstück
    Jeder achtet beim Frühstück auf ordentliche Tischsitten, Ruhe und Sauberkeit. Verunreinigungen säubert jeder selbstständig.
  9. Turnhalle/Fachkabinette
    1. Das Betreten der Turnhalle und der Fachkabinette ist nur in Begleitung des Lehrers, des Horterziehers bzw. eines Übungsleiters gestattet. Die Hallenordnung bzw. die jeweilige Raumordnung ist einzuhalten.
    2. Zum Sportunterricht und bei allen sportlichen Aktivitäten werden Sportsachen und Turnschuhe mit abriebfesten Sohlen getragen.
    3. Das Essen und Trinken in Turnhalle und Fachkabinetten ist untersagt.
  10. Schulweg mit Fahrrad
    Die Schüler der Grundschule Thum dürfen erst nach bestandener Fahrradprüfung in Klasse 4, mit dem Fahrrad zur Schule kommen. (Es sind nur wenige Abstellplätze für Fahrräder auf dem Schulgelände verfügbar.)
  11. Verstöße gegen die Hausordnung
    Bei Verstößen gegen die Hausordnung werden Erziehungsmaßnahmen und andere pädagogische Maßnahmen (z. B. vorübergehendes Einbehalten oder Verwahren von Gegenstände, Fordern von Stellungnahmen, Tadel) eingeleitet. Von diesen sind die Erziehungsberechtigten in geeigneter Form zu informieren. Schwerste Verstöße können mit Ordnungsmaßnahmen gemäß § 39((1),2), (3) des Schulgesetzes (SchulG) geahndet werden.

Beschluss der Schulkonferenz vom 24.05.2016.

Hausordnung allgemein ab SJ 2016_2017